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Engadiner Post 23. Oktober 2021
Davoserzeitung 30.4.2021
Davoserzeitung 12.3.2021
>>Lesen Sie meinen Jahresbericht als Präsidentin der IG Kinder schützen auf der Website www.kinderschuetzen-gr.ch nach
Auf der Website finden Sie auch Facts & Figures zum Kinderschutz in Graubünden und unserer Arbeit.
Zweite Tunnelröhre am Gotthard: Die mit Abstand beste Sanierungslösung
Nach 35 Jahre Betrieb muss die wichtige Strassenverbindung zwischen dem Tessin und der restlichen Schweiz saniert werden. Wie wir das tun, hat weitreichende Konsequenzen. Bundesrat und Parlament haben über mehrere Jahre verschiedene Varianten geprüft. Sie sind zum klaren Schluss gekommen, dass der Gotthard-Strassentunnel mit einer zweiten Röhre saniert werden soll. Sie haben so entschieden, weil dies die mit Abstand beste Variante ist. Und sie haben so entschieden, weil die Alternativen für eine Sanierung völlig ungenügend, zu teuer und in keiner Weise nachhaltig sind. Es sind drei Hauptgründe, die eindeutig für den Bau einer zweiten Röhre sprechen. Erstens: Die Sicherheit im Strassenverkehr. Zweitens: Die gesicherte Verbindung für unsere Schweizer Unternehmen unter sich und mit dem wichtigen Handelspartner Italien. Und Drittens: Sinnvolle Investitionen in eine Sanierung, die auch für kommende Generationen noch Mehrwert schafft und funktioniert.
Aus einem gefährlichen und langen Tunnel im Gegenverkehr, kann mit einer zweiten Röhre ein sicheres Verkehrssystem gemacht werden. Frontalkollisionen haben im Gotthard bereits 18 Menschenleben gefordert. Diese Unfallursache könnte künftig praktisch ausgeschlossen werden. Dank einem neu vorhandenen Pannenstreifen kommen die Einsatzkräfte einfacher und schneller zur Unfallstelle. Und da langjährige Sperrungen des Tunnels mit einer zweiten Röhre verhindert werden können, entfällt der gefährliche Umwegverkehr über die Alpenpässe in Graubünden und im Wallis.
Graubünden erträgt keinen zusätzlichen Umwegverkehr.
Der Umweg-Verkehr gehört nicht auf den San Bernardino und unsere Kantonsstrassen. Die San Bernardino-Route ist von der Strassenführung und dem Gefälle her nicht geeignet, den Schwertransport in grossen Mengen als Ausweichroute aufzunehmen - man rechnet mit zusätzlich etwa 20'000 LKW pro Jahr. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass bei grossem Verkehrsaufkommen die Personenwagen von der A13 auf die Kantonsstrasse ausweichen. Für die Einwohner der Region bedeutet dies längere Fahr- und Wartezeiten auf beiden Strecken. Zudem ist ein Durchkommen für Ambulanz und Feuerwehr bei einem Unfall oder Brandfall fast nicht möglich, wenn nicht gar unmöglich. Sichere und schneefreie Strassen sind heute selbstverständlich und werden immer und überall gefordert. Wie umständlich die Schneeräumung auf einer Tag und Nacht stark befahrenen Strecke ist, kann sich wohl jeder vorstellen. Heute kennen wir diese Situation nur in Ausnahmefällen. Sollte die zweite Röhre jedoch nicht gebaut werden, könnte dies während der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels, je nach Bauzeit 3 – 6 Jahre lang ein Dauerzustand sein. Bei solchen Aussichten ist die Lebensqualität der Bevölkerung in dieser Region massiv beeinträchtigt. Schon heute haben die Randregionen mit der Abwanderung zu kämpfen. Wenn das Verkehrsaufkommen so gross wird, dass die Kinder zur Schule begleitet werden müssen, wird sich manche Familie überlegen, direkt zum Arbeitsort im Churer Rheintal zu zügeln. Möchten Sie bei solchen Bedingungen beispielsweise im Schams oder im Misox wohnen?
Der Tourismus erlebt momentan eine schwierige Zeit. Wer von uns ist bereit, seine Ferien an einem Ort zu verbringen, wo der Strassen- oder Durchgangsverkehr bedeutend grösser ist als zu Hause? In den Ferienmonaten wäre nicht nur die San Bernardino Route betroffen. Ein Stau am Gotthard (Verladestationen) und am San Bernardino hätte schwerwiegende Folgen auch für Südbünden. Ein Ausweichen auf die Pässe Julier, Albula und Flüela wäre unumgänglich, um dann über den Maloja-, Bernina- oder Ofenpass in den Süden zu gelangen. Die Rückreise aus Österreich und Deutschland würde ebenfalls durch Südbünden führen. Wollen wir Graubünden, unseren Ferienkanton, wirklich zu einem „Durchreisekanton“ werden lassen?
Der folgenschwere Brandunfall im 2001 und der Felssturz von 2006, wo die Gotthardachse für rund einen Monat gesperrt war, haben gezeigt, dass der San Bernardino als Alternativ-Route zum Gotthard im Vordergrund steht. Alle vierzig Jahre muss der Strassentunnel auch künftig saniert werden. Jede Generation steht damit mindestens einmal vor dieser Herausforderung. Deshalb braucht es die zweite Gotthardröhre!
Gleiches Recht für alle Familien
Gemeinsames Sorgerecht - Im Interesse des Kindes?
Zur Zeit ist die Sorgerechtsrevison, welche das automatische gemeinsame Sorgerecht für die Eltern fordert, in der Endphase des Bundesratsentwurfs. Das EJPD ist mit der Überarbeitung der Botschaft zur Revision beauftragt, und das Ergebnis wird nächstes Jahr vorliegen.
Ein Postulat von Nationalrat Reto Wehrli vom 7.5.2004 beauftragte den Bundesrat zu prüfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht oder nicht mehr miteinander verheirateten Eltern gefördert und ob sie zum Regelfall gemacht werden könnte. Die bestehende Regelung trage dem Wohl des Kindes zu wenig Rechnung und statuiere eine Ungleichbehandlung von Vater und Mutter, heisst es in dem Postulat weiter. Zudem verlange auch eine Angleichung an das Europarecht (EU) eine Änderung, da die Mehrheit der europäischen Länder das gemeinsame Sorgerecht als automatische Lösung kenne.
Revision, Nein danke …
Nun, ich bin der Ansicht, dass diese Revision abgelehnt werden muss, weil sie nicht notwendig ist und die Probleme nicht löst. Hingegen sind dringend flankierende Massnahmen gefragt, welche dem Elternteil, welches das Sorgerecht nicht innehat, ein Besuchsrecht garantiert und dieses auch durchsetzt, vor allem wenn das Kind den Kontakt mit diesem Elternteil wünscht. Verhindert die Mutter oder der Vater das Besuchsrecht, so ist dies im gleichen Masse zu bestrafen wie das Versäumnis der Unterhaltspflicht, nämlich strafrechtlich.
Abgelehnt werden soll diese Revision einerseits, weil die Argumentation der Ungleichbehandlung von Vater und Mutter nicht zutrifft. So kann das alleinige Sorgerecht auch dem Vater zugesprochen werden, nicht nur der Mutter. Zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass im Jahre 2001 fast 80% der Eltern das gemeinsame elterliche Sorgerecht beantragt haben. Das legt nahe, dass eine Mehrheit gut mit den bestehenden Gesetzen auskommt und eine Revision folglich überflüssig ist.
Keine automatische Besserung des Kindswohl mit gemeinsamen Sorgerecht
Dr. phil. Kerima Kostka hat in ihrer Inauguraldissertation „Im Interesse des Kinds – Elterntrennung und Sorgerechtsmodelle in Deutschland, Grossbritannien und in den USA “ die Sorgerechtsmodelle von Ländern untersucht, welche das automatische gemeinsame Sorgerecht kennen, und kommt zum Schluss, dass die durchgeführten Gesetzesreformen die vorgegebene Ziele und Hoffnungen nicht erfüllen konnten. Entsprechen können auch die Sozialwissenschaften derzeit keine zwingenden Argumente für die Einführung einer gemeinsamen elterlichen Sorge auch gegen den Willen eines Elternteils liefern.
Die Praxis in der Schweiz zeigt, dass im Regelfall zwei Jahre nach der Scheidung die Hälfte der Vater keinen Kontakt mehr zum Kind haben, und Väter trotz des heute schon möglichen gemeinsamen Sorgerechts ihrem Kind nur wenige Stunden pro Woche widmen. Gemeinsames Sorgerecht ist demnach keine Garantie für eine intensivere Wahrnehmung des Besuchsrecht und entsprechend eine intensivere und innigere Beziehung Kind-Elternteil.
Für die Frage der elterlichen Sorge müssen die Interessen und das Wohlbefinden des Kindes ausschlaggebend sein, und der fortdauernde Konflikt zwischen den Eltern ist vermutlich der schädlichste Faktor für das Kind. Auch konnten keine Zusammenhänge zwischen dem Streitverhalten und dem Sorgerechtsmodell beobachtet werden, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass beim geteilten Sorgerecht weniger gestritten wird.
Im Gegenteil: Es ergeben sich neue Streitereien bei Familiengerichten. Die Vereinbarung des gemeinsamen Sorgerechts führt in den Jahren nach der Ehescheidung zu grösseren Problemen, wenn z.B. ein Elternteil eine neue Familie gründet oder innerhalb der Schweiz umzieht.
Mehr Eigenverantwortung, weniger Staat – der Regelungsflut Einhalt gebieten.
Die Revision ist auch abzulehnen, weil mit der Revision die Hemmschwelle für die Abänderung gefällter Sorgerechtsregelungen durch Anrufen der Kindesschutzbehörde tief angesetzt ist. Eine Behörde ist einfacher zu kontaktieren als ein Gericht. Ein grosser Teil der Erziehungsverantwortung würde somit an den Staat übergehen.
Die Revision ist in den Augen der anwendenden Behörden und Anwälte nicht notwendig und verspricht auch keine Besserung für die Probleme. Es ist daher sinnwidrig, die bestehenden Gesetze durch neue und starrere Regelungen zu ersetzen.
Zudem darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Einrichtung eines Familiengerichtes und die Anstellung von Mediatoren enorme Kosten nach sich ziehen.
Die Familieninitiative will einen einzigen Absatz in Artikel 129 der Bundesverfassung aufnehmen. Der Initiativtext lautet: „Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.“ Man will also verschiedenen Familienmodellen gleiche Steuerabzüge gewähren, und nicht mehr oder weniger.
Nun erfinden Gegner der Familieninitiative reichlich komische Gründe, um dieses Anliegen zu bodigen. Sie sprechen gar von ungleichem Recht bei einer Annahme der Initiative. Da stellt sich doch ernsthaft die Frage, was daran Unrecht ist, wenn man die Familienmodelle gleichstellen will.
Zur Zeit ist es so
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Alle Bauernfamilien und selbständig Erwerbende, die zu Hause arbeiten und die ihre Kinder selber betreuen, können den Steuerabzug nicht geltend machen.
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Alle Familien in abgelegenen Wohngebieten, wo kein Hort oder keine Kinderkrippe verfügbar ist, werden vom Steuerabzug ausgeschlossen.
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Eltern, deren Kinder durch die Grosseltern betreut werden oder welche die Kinderbetreuung selbst innerhalb vom Quartier organisieren, können ebenfalls keinen Steuerabzug anmelden.
ABER Familien, die nicht gezwungenermassen ihre Kinder fremd betreuen lassen, weil z.B. beide Elternteile aus finanziellen Gründen arbeiten müssen, sondern weil durch die Fremdbetreuung ein Elternteil so zu mehr Freizeit kommt, kommen in den Genuss des Steuerabzugs …
Tatsache ist, dass die Kosten der Fremdbetreuung zu einem grossen Teil alle BürgerInnen mittels Steuern zahlen. Wenn eine Familie keinen Krippenplatz beansprucht, hilft dies dem Staat Kosten zu sparen. Trotzdem muss diese Familie aber gleichzeitig die Krippenplätze anderer Familien über Steuern mitfinanzieren UND sie darf erst noch keinen Steuerabzug für die Eigenbetreuung der Kinder vornehmen. Ist dies gerecht?
Wir wollen Steuergleichheit für alle Familien - darum stimmen wir am 24.11.2013 Ja zur Familieninitiative.
Valérie Favre Accola, Davos
Familieninitiative
Die gelebten verschiedenartigen Familien- und Lebensmodelle entsprechend den heutigen Bedürfnissen der Gesellschaft und sind so zu akzeptieren. Egal für welches Familien- und Lebensmodell sich die Familien entscheiden, ausschlaggebend ist, dass dem Wohl aller Beteiligten Rechnung getragen wird. Und dass die Kinder bedürfnisorientiert erzogen werden, mit viel Liebe, Nähe, Geborgenheit, Zuwendung, Geduld, Respekt und Sicherheit. Sie sollen mit Nestwärme aufwachsen, kräftige Wurzeln schlagen, um dann selbstbewusst im Leben zu stehen.
Doch ich wehre mich als Mutter von drei Kindern entschieden dagegen, dass der Staat Familien diskriminiert, welche das traditionelle Familienbild leben, wo die Frau zu Hause die Kinderbetreuung und -erziehung wahrnimmt und so auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Gesellschaft leistet. Der britische Premierminister David Cameron nach den Jugendunruhen in englischen Städten eine Ansprache gehalten, und auf den Wert der elterlichen Erziehung hingewiesen: „Alles, was der Familie schadet, was familiäres und elterliches Engagement untergräbt, was Werte zerstört, die den Zusammenhalt der Familien tragen, was die Familien daran hindert, zusammenzubleiben – all das muss konsequent unterlassen werden. Stattdessen müssen wir aktiv werden, positiven Einfluss ausüben, auf dass sich Familien entfalten könnten. Wir müssen Erziehung in der Familie unterstützen statt sie ersetzen zu wollen.“
Familien stärken heisst Gesellschaft stärken
Nun, ich teile seine Meinung vollumfänglich. Die Erziehungs- und Betreuungsarbeit, welche in traditionellen Familien noch selbst wahrgenommen wird, ist eine Investition in die Gesellschaft und sollte auch so wertgeschätzt werden. Wenn den Kindern Regeln mitgegeben werden, ein Verständnis dafür, was gut und schlecht ist, Verantwortung, so dass sich die Kinder in die Gesellschaft integrieren und dort auch bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, dann ist dies wertzuschätzen, auch vom Staat. Und daher sollte es selbstverständlich sein, dass der Staat die traditionellen Familien nicht fiskalisch diskriminiert und nur denjenigen Familien einen Steuerabzug gewähnt, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen.
Sondern es sollte selbstverständlich sein, dass auch Familien, welche das traditionelle Familienmodell leben, einen entsprechenden Abzug vornehmen können. Und die Familien, welche Eigeninitiative beweisen und sich innerhalb des Quartiers organisieren und keine vom Staate subventionierten Kindertagesstätten beanspruchen. Oder die Familien, welche sich generationenübergreifend gegenseitig aushelfen.In Anerkennung für ihre täglich eigens geleistete Erziehungsarbeit, welche der ganzen Gesellschaft zugutekommt. Als Motivation für die Frauen, welche sich tagtäglich „nur“ um die Erziehungs- und Betreuungsarbeit kümmern.
Ja zur Familieninitiative und Nein zur fiskalischen Diskriminierung
Ich hoffe sehr, dass das Parlament, wenn es schon bald die Familieninitiative behandelt, sich für die Stärkung der traditionellen Familie entscheidet und den Steuerabzug zulässt. Sonst bringt es mich in Erklärungsnot, wenn ich den zahlreichen Müttern aus meinem Bekanntenkreis mitteilen muss, dass sie auch weiterhin keinen Steuerabzug für ihre wertvolle Betreuungs- und Erziehungsarbeit vornehmen dürfen. Auch wenn sie unter der Doppelbelastung von Heimarbeit, z.B. im Familienbetrieb, und Kinderbetreuung leiden, wenn sie persönliche Abstriche in Kauf nehmen, nur damit sie tagtäglich für ihre Kinder da sein können.
Diejenigen Familien, welche sich jedoch für eine externe Betreuung entscheiden, egal ob beruflich bedingt oder zur persönlichen Entlastung, dürfen entsprechende Abzüge machen.
Wie diskriminierend ist dies denn?